Leasingrecht / Gewerbliches Mietrecht

Leasing ist wie Miete aber doch ganz anders.

Leasing ist ein weit verbreitetes Finanzierungsmittel. Die Ausgestaltung der verschiedenen rechtlichen Konstruktionen im Mobilien- und Immobilienleasing ist vielfältig. Wir unterstützen Leasinggesellschaften bei der Entwicklung von Verträgen und allgemeinen Leasingbedingungen ebenso wie bei der Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht. Selbstverständlich unterstützen wir auch Leasingnehmer in Auseinandersetzungen mit Leasinggesellschaften.

Das gewerbliche Mietrecht hat für nahezu jedes mittelständische Unternehmen eine besondere Bedeutung. Sei es der Mietvertrag über das Büro oder die Halle oder die Anmietung von Telefonanlagen, Kopierern oder anderer Betriebsmittel. Gewährleistung, Wartung, Schäden und Rückgabe sind regelmäßig Fragen, die Beratungsbedarf aufwerfen oder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen sind. Wir überprüfen und gestalten Mietverträge und unterstützen Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ihr spezialisierter Ansprechpartner für alle Fragen des Leasingrechts und des gewerblichen Mietrechts ist:
Rechtsanwalt Wolfgang Buse