Wohnungs-
eigentumsrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt
Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit Fragen zur Teilungserklärung, Sondereigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechten, Hausverwaltung und Verwaltertätigkeit, Wohngeld bzw. Hausgeld, Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan. Hier entstehen häufig Differenzen zwischen Eigentümern und der Gemeinschaft über Beschlüsse der Eigentümerversammlung und ggf. erforderliche Beschlussanfechtungsverfahren.
Wir sind tätig bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwalter oder bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Darüberhinaus führen wir für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften das Inkasso von Hausgeldforderungen durch.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Wohnungseigentumsrechts ist:
Rechtsanwalt Ullrich Brauns